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   BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81   

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BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81 (https://dejure.org/1983,2001)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1983 - 7 AZR 444/81 (https://dejure.org/1983,2001)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 444/81 (https://dejure.org/1983,2001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 370
  • NJW 1984, 1200 (Ls.)
  • ZIP 1984, 209
  • BB 1984, 144
  • BB 1984, 599
  • DB 1984, 617
  • JR 1985, 440
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81
    Der Senat hat im Urteil vom 2. November 1983 (7 AZR 65/82, auch zur Veröffentlichung in der Amtlicher Sammlung des Gerichts bestimmt) unter Zugrundelegung der vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - (BAG 29, 195) vertretenen Grundsätze den Standpunkt vertreten, daß dem Arbeitnehmer jedenfalls bei einer offenbar rechtsmißbräuchlichen Kündigung ein Beschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses zusteht.

    Für die Entscheidung über den Beschäftigungsanspruch kommt es somit tragend darauf an, ob einem Arbeitnehmer über die im Urteil vom 26. Mai 1977 (aaO) aufgestellten Grundsätze hinaus ein Beschäftigungsanspruch für die Daue des Kündigungsrechtsstreits zusteht.

    Diese Situtation hat sich auch durch die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - (BAG 29, 195) nicht wesentlich geändert.

    2. Die Abweichung der Rechtsprechung zahlreicher Instanzgerichte von der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1977 (aaO) und die uneinheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte lassen es nach Auffassung des Senats geboten er scheinen, daß der Große Senat über die Fage eines BeschSftigungsansprucbs des gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung entscheidet.

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81
    Der Senat hat im Urteil vom 2. November 1983 (7 AZR 65/82, auch zur Veröffentlichung in der Amtlicher Sammlung des Gerichts bestimmt) unter Zugrundelegung der vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - (BAG 29, 195) vertretenen Grundsätze den Standpunkt vertreten, daß dem Arbeitnehmer jedenfalls bei einer offenbar rechtsmißbräuchlichen Kündigung ein Beschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses zusteht.
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 662/76

    Dauer des Kündigungsschutzprozesses - Anspruch auf Beschäftigung - Ablauf der

    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte bereits mit Beschluß vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 662/76 - (BAG 31, 228) den Großen Senat wegen dieser Fragen angerufen; aufgrund späterer Klagrücknahme konnte der Große Senat über die ihm vorgelegten Fragen nicht entscheiden.
  • LAG Hamburg, 15.06.1978 - 4 Sa 127/77
    Auszug aus BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81
    Vor allem sind die Instanzgerichte dem Urteil des Zweiten Senats zu einem großen Teil nicht gefolgt (vgl. z.B. ArbG Wilhelmshaven vom 17. November 1977, DB 1978, 306; LAG Hamburg vom 15. Juni 1978, DB 1978, 1792 = NJW 1979, 127; weitere Arbeitsgerichte BB 1979, 990; LAG Rheinland-Pfalz vom 28. März 1980, NJW 1980, 2213; ArbG Siegburg vom 17. Dezember 1980, BB 1981, 302; LAG Bremen vom 2. Februar 1982, AP Nr. 30 zu ? 613 a BGB, unter A III der Gründe; vgl. auch die ausführlichen weiteren Nachweise bei Coen, Das Recht auf Arbeit und der Bestandsschutz des gekündigten Arbeitsvehaltnisses, Fn. 231 auf S. 76/77, und bei Feichtinger, DB 1983, 939 Fn. 10).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Der zur Entscheidung über die Revision zuständige Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluß vom 21. Dezember 1983 (BAG 44, 370) dem Großen Senat nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung folgende Fragen wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zur Entscheidung vorgelegt:.
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung -

    Die Frage, ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses besteht, war vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 26. Mai 1977 (- 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) im Grundsatz verneint, im Anschluß daran im Schrifttum streitig erörtert und von den Instanzgerichten uneinheitlich beantwortet worden (vgl. Vorlagebeschluß des Siebten Senats vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 444/81 - BAGE 44, 370 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 17.01.1992 - 6 Sa 1006/91

    Abschluss eines Arbeitsvertrages; Tätigkeit als Flugkapitän ; Personalbeschaffung

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  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 594/83
    I. Vorweg ist festzustellen, daß der Kläger insoweit jedenfalls bisher nicht den in Rechtsprechung und Rechtslehre umstrittenen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung während des Streits um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verfolgt (vgl. dazu BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, sowie die Vorlagebeschlüsse des Siebten Senats - BAG 44, 370 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht - und des erkennenden Senats vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (B) - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Abschluss des

    Das bereits oben (A II) angeführte Urteil des Zweiten Senats vom 26. Mai 1977 hat im Schrifttum nur zum Teil Zustimmung gefunden; vor allem aber sind die Instanzgerichte diesem Urteil zu einem großen Teil nicht gefolgt (vgl. die Nachweise im zur Veröffentlichung bestimmtenSenatsbeschluß vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 444/81 -).
  • LAG Niedersachsen, 23.11.1984 - 3 Sa 119/84

    Einhaltung tariflicher Ausschlussfristen; Anspruch auf Gehalt- und Urlaubsgeld;

    Allerdings führt die von der Kammer für richtig gehaltende Auffassung, daß Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Wirksamkeit der Kündigung abhängen, erst mit Rechtskraft des Kündigungsschutzurteils fällig werden, nicht nur dazu, daß während eines Kündigungsschutzprozesses Verjährungs- und Ausschlußfristen, die Regelmäßigkeit an die Fälligkeit des Anspruchs anknüpfen, nicht zu laufen beginnen, sondern hat des weiteren zur Folge, daß während dieses Zeitraums auch ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG Beschlüsse vom 21.12.1983 - 7 AZR 444/81 - ZIP 1984, S. 209 sowie vom 22.06.1984 - 7 AZR 587/83 - Der Betrieb 1984, S. 2466) nicht geltend gemacht werden kann.
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